Editorial

Tausch-Tips

Michael Pauly, Redaktionsdirektor

Einzelne Softwareanbieter verfolgen ihre Rechte rigoros. Ein beliebter Anhaltspunkt für juristische Aktionen sind die Tauschlisten, die viele Benutzer zusammengestellt haben und an Interessenten verschicken. Sie werden daraufhin ausgewertet, ob möglicherweise Raubkopien angeboten werden. Mangels Kenntnissen und Erfahrungen bei Polizei, Rechts- und Staatsanwälten kommen dabei oft auch Computerbenutzer in arge Schwierigkeiten, denen gar nichts vorzuwerfen ist. Unnötigen Problemen beim Softwaretausch kann leicht aus dem Weg gehen, wer bei dem Zusammenstellen von Tauschlisten außer dem Programmnamen jeweils auch den Autor angibt — und ggf. auch noch, ob mit dem Betreffenden eine Weitergabe vereinbart ist, oder ob es sich um sogenannte »Freeware« oder Public Domain Software handelt. Wer auch seine Disketten entsprechend beschriftet hat (und auf Backup-Disketten vermerkt: Sicherungskopie), hat zwei Vorteile: Wenn wirklich einmal die Polizei auf der Suche nach Raubkopien auftauchen sollte, kann er leicht demonstrieren, daß hier alles seine Ordnung hat. Er kann aber damit rechnen, daß Tauschlisten mit den oben empfohlenen Angaben ohnehin niemand veranlassen werden, hier nachzufassen. Wer nur eigene Programme zum Tausch anbietet oder solche, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, sollte mit seiner Tauschliste ruhig demonstrieren, daß er ein reines Gewissen hat.

Michael Pauly, Redaktionsdirektor
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