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In Deutschland wird der Jugendschutz jetzt auch bei Software sehr ernst genommen. Im August setzte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften sieben Spiele auf den Index. Was bedeutet dies?
Für indizierte Spiele darf nicht geworben werden. Weiterhin dürfen diese Spiele nicht mehr an Minderjährige verkauft oder ihnen zugänglich gemacht werden.
Die jetzt indizierten Spiele sind schon relativ alt, aber einmal in Gang gesetzt, wird die »schwarze Liste« wohl sehr schnell wachsen. Besonders der Versandhandel wird schwer betroffen. Wie soll man in dieser Branche Spiele anbieten, ohne werben zu dürfen?
Die Meinungen über die Entscheidung der Prüfstelle sind geteilt. Über eine Indizierung von Spielen wie zum Beispiel »Beach Head II« braucht man nicht zu diskutieren. Doch sollte sich die Indizierung so ausweiten, daß jedes Spiel, in dem man in irgendeiner Form schießen muß, auf die »schwarze Liste« kommt, hat man wohl am Ziel »vorbeigeschossen«.