Piraten, Piraten
Softwarepiraten nannte man bislang Leute, die fremde Programme ohne Genehmigung kopieren und weiterverkaufen. Die Inhaber einer Scheinfirma namens R + S (Adresse: Ein Postfach in Berlin) haben eine neue Art von Softwarepiraterie erfunden: Sie verschickten serienweise Abmahnbriefe an Inserenten, die in Kleinanzeigen Software zum Kauf oder Tausch anboten; behaupteten, daß es sich dabei um Raubkopien handle und verlangten Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie Begleichung einer Rechnung für die ihre angeblichen Kosten von 300 Mark — in bar an die Postfachadresse zu schicken. Sie hofften, ein Geschäft mit der Unwissenheit oder dem schlechten Gewissen der Adressaten zu machen. Keine Sorge: Um diese »Firma« kümmert sich schon der Staatsanwalt.
Die Reaktion auf diese Briefe zeigten aber häufig, wie unsicher die Empfänger waren, was sie eigentlich dürfen und nicht dürfen. Dabei ist das Grundprinzip seit langem klar: Ein Programm, das ein anderer geschrieben hat, darf man nur mit — zweckmäßigerweise schriftlicher — Genehmigung des Autors kopieren und Programme, die von vornherein zum Kopieren bestimmt sind, gibt es zwar — sie sind aber nicht gerade häufig. Auch solche Programme dürfen in der Regel nicht kommerziell weiterverwertet (in der Praxis heißt das zumeist: nicht weiterverkauft) werden. Sie dürfen auch nicht das 64er oder eine andere Zeitschrift oder ein Buch auf den Fotokopierer legen und die Kopien regelmäßig im Benutzerclub verteilen oder einen Datenträger mit den abgetippten Programmen weiterverkaufen. So einfach ist das.
Michael Pauly, Chefredakteur